Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 28223
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Energie Service & Vertrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Tempelhofer Straße 5, 06849 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28223
EUID
DEW1215.HRB28223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
140/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon
0340/21677790-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
08.01.2026 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.03.2026
Berichtstermin
23.03.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
23.03.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung und Vertrieb von Versorgungsverträgen wie Strom, Gas, Telekommunikation und Ähnliches, sowie Vermittlung und Verkauf von genehmigungsfreier Ware und Dienstleistungen aller Art, sowie verwandten Nebengeschäften, die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Energie Service & Vertrieb GmbH ist am 08.01.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Am Montag, den 23.03.2026, findet um 11:00 Uhr im Saal 012 des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung statt, die zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient. In diesem Termin werden die Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wichtige Verfahrensschritte entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 140/25: Über das Vermögen der Energie Service & Vertrieb GmbH, Tempelhofer Str. 5, 06849 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 28223), vertr. d.: Sabrina Oppelt, (Geschäftsführerin), ist am 08.01.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., B…
2 IN 140/25: Über das Vermögen der Energie Service & Vertrieb GmbH, Tempelhofer Str. 5, 06849 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 28223), vertr. d.: Sabrina Oppelt, (Geschäftsführerin), ist am 08.01.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.03.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 23.03.2026, 11:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.01.2026
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