Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG ist anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje hat ihre Vergütung und Auslagen für die vorläufige Verwaltung beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst vom 21.04.2026 festgesetzt wurden. Die Berechnungsmasse für die vorläufige Vergütung beträgt 102.463,97 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin im Rahmen der Schlussrechnung festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage hierfür belief sich auf 115.090,28 EUR, bestehend aus der Insolvenzmasse in Höhe von 109.014,84 EUR und der erstattungsfähigen Vorsteuer in Höhe von 6.075,44 EUR. Zudem wurden Zustellungskosten in Höhe von 198,80 EUR zuzüglich Umsatzsteuer anerkannt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein schriftliches Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde der 20.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 78.625,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 209.570,53 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), sind Verg…
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a.F.
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.08.2024, berichtigt mit Schreiben vom 19.01.2026, beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen für die vorläufige Verwaltung.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 102.463,97 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 11 InsVV a.F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), wurde bes…
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 20.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), sind die …
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
abzüglich zu Unrecht entnommener Kosten der Rechtsverfolgung
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.08.2024, berichtigt mit Schreiben vom 19.01.2026, beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 109.014,84 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.075,44 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 115.090,28 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 198,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 71 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), soll die …
12 IN 181/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Benquestraße 32, 28209 Bremen, Tel.: 0421/330201-0, Fax: 0421/330201-10, Internet: info@kanzlei-luethje.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 78.625,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 209.570,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 21.04.2026
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