Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Knaack GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 189149
EUID
DEK1101.HRB189149
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 138/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Beyer
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
25.09.2025 , 15:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführungen von Kranarbeiten, die Organisation und die Durchführung von Transporten - insbesondere von Schwerlasttransporten und -einbringungen aller Art, das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Maschinen aller Art, die Ausführung von Speditionsgeschäften sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung mit Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten, Containern, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen, Arbeitsbühnen und Steigern sowie Anhängern aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH ist am 25.09.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, c/\/o GÖRG Insolvenzverwaltung, bestellt worden. Am 01.10.2025 wurde zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger sowie zur Sicherung der Betriebsfortführung zusätzlich angeordnet, dass angemietete oder geleaste Fahrzeuge und Betriebsmittel nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich (GÖRG Insolvenzverwaltung) zum Sonderinsolvenzverwalter für die Prüfung einer von der Eisele GmbH Crane & Engineering Group angemeldeten Forderung ernannt. Zudem wurden Vergütungen und Auslagen für Gläubigerausschussmitglieder, namentlich Volkswagen Leasing sowie Ulbricht & Thomas Steuerberater, festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Leasing - 36094 Braunschweig festge…
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Leasing - 36094 Braunschweig festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volkswagen Leasing - 36094 Braunschweig die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ulbricht & Thomas Steuerbera…
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ulbricht & Thomas Steuerberater Berliner Straße 31, 63477 Maintal festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ulbricht & Thomas Steuerberater Berliner Straße 31, 63477 Maintal die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich, GÖRG Insolvenzverwaltung Obernstr. 2-12, 28195 Bremen zum Sonderinsolve…
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich, GÖRG Insolvenzverwaltung Obernstr. 2-12, 28195 Bremen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Tim Beyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Eisele GmbH Crane & Engineering Group - lfd. Nr. 116 - angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordn…
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger und zur Sicheru…
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung der Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie zur Sicherung einer Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 25.09.2025 um 15:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung weiter angeordnet worden:
1. Die in der Anlage zu diesem Beschluss, der Bestandteil der Beschlussfassung ist, spezifiziert aufgeführten, angemieteten, auf Abzahlung erworbenen oder geleasten Fahrzeuge und Betriebsmittel, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von den jeweiligen Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden, damit diese Fahrzeuge und Betriebsmittel zur Fortführung des Unternehmens der Insolvenzschuldnerin durch den Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können.
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 25.09.2025 bestehen.
Der vollständige Beschluss mit Anlage kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 01.10.2025
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