Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
energy for people GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Robert-Bosch-Straße 10, Haus III, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 25396
EUID
DET2214V.HRB25396
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 190/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung
01.10.2024 , 15:15 Uhr
Aufhebung vorläufiger Eigenverwaltung
10.10.2024 , 10:00 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.01.2025
Berichtstermin
10.02.2025 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
10.02.2025 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ist die Entwicklung, Konzeption, Planung und Realisierung von Bauvorhaben für eigene Rechnung wie auch im fremden Namen und für fremde Rechnung, der Handel und Vertrieb von Konsum- und Industriegütern, insbesondere in dem Bereich der erneuerbaren Energien; handwerkliche Tätigkeiten werden hier sämtlich durch Dritte ausgeführt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der energy for people GmbH ist am 01.10.2024 mit der Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser bestellt. Die Antragstellerin durfte unter der Aufsicht des Sachwalters über ihr Vermögen verfügen. Am 10.10.2024 ist die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind seither nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Die Gläubiger der Antragstellerin wurden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der energy for people GmbH ist am 01.12.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 01.10.2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Am 10.10.2024 ist die vorläufige Eigenverwaltung aufgeh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der energy for people GmbH ist am 01.12.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 01.10.2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Am 10.10.2024 ist die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden, wobei Dr. Jüchser als vorläufiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung bleibt Dr. Alexander Jüchser als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.01.2025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung samt Berichts- und Prüfungstermin ist für den 10.02.2025 um 09:15 Uhr beim Amtsgericht Montabaur angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 190/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der energy for people GmbH, Haus III, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25396), vertr. d.: 1. Michael Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführer), 2. Diana Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführerin), 3. …
14 IN 190/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der energy for people GmbH, Haus III, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25396), vertr. d.: 1. Michael Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführer), 2. Diana Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführerin), 3. Willy Grözinger, Am Gerichtsköppel 4a, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 10.10.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 10.10.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 190/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der energy for people GmbH, Haus III, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25396), vertr. d.: 1. Michael Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführer), 2. Diana Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführerin), 3. …
14 IN 190/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der energy for people GmbH, Haus III, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25396), vertr. d.: 1. Michael Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführer), 2. Diana Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführerin), 3. Willy Grözinger, Am Gerichtsköppel 4a, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs 1 S. 1 InsO wird die vorläufige Eigenverwaltung mit Wirkung ab dem 01.10.2024, 15:15 Uhr, angeordnet.
Gemäß § 270b, 274 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 01.10.2024
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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 190/24: Über das Vermögen der energy for people GmbH, Haus III, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25396), vertr. d.: 1. Michael Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführer), 2. Diana Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführerin), 3. Willy Grözinger, Am Gerichtsköppe…
14 IN 190/24: Über das Vermögen der energy for people GmbH, Haus III, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25396), vertr. d.: 1. Michael Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführer), 2. Diana Schmidt, Salzweg 2a, 56379 Horhausen, (Geschäftsführerin), 3. Willy Grözinger, Am Gerichtsköppel 4a, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.01.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 10.02.2025, 09:15 Uhr, Saal 115, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 02.12.2024
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