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Insolvenzprofil
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die Ausführungsplanung, das Engineering und die Projektierung von Solaranlagen jeder Art im In- und Ausland, der Vertrieb und die Montage von derartigen Solaranlagen sowie der Handel mit Komponenten regenerativer Systeme und die Betriebsführung regenerativer Anlagen
Das Amtsgericht Hamburg hat am 07.09.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der ENERPARC AG, einer Gesellschaft mit Sitz in Hamburg (HRB 112789), die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin wird durch den Vorstand Frank Müllejans, Stefan Müller und Christoph Koeppen vertreten. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
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Originalbekanntmachung
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