Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Enervigo GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Brauhaus 12, 01099 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 46757
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB46757
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
536 IN 1110/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Marcin Adamczyk
Rolle
Liquidator
Termine & Fristen
Beschluss
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Installationsarbeiten in der Versorgungstechnik, insbesondere Heizungs- und Sanitär- und Lüftungsbau, in Gebäuden und Anlagen aller Art sowie der Handel mit Gegenständen der Versorgungstechnik, außerdem die Herstellung und der Vertrieb von versorgungstechnischen Anlagen und Geräten für die Bereiche Energiesysteme, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Kältebau.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Installation von Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen sowie Handel und Herstellung von Versorgungstechnik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Enervigo GmbH i.L. ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 31.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde somit nicht stattgegeben. Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 1110/26
der Enervigo GmbH i.L., Am Brauhaus 12, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 46757
vertreten durch den Liquidator Marcin Adamczyk
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 31.08.2026 mangels Masse abgewiesen.
Der …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 1110/26
der Enervigo GmbH i.L., Am Brauhaus 12, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 46757
vertreten durch den Liquidator Marcin Adamczyk
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 31.08.2026 mangels Masse abgewiesen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.