Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Engel Energy Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 8245
EUID
DEY1206.HRB8245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 22/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marko Harraß
Adresse
Gorkistraße 14, 99084 Erfurt
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
15.07.2026
Fristende Einspruch
09.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel Energy Group GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Mühlhausen hat am 10.06.2026 bekanntgegeben, dass die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin und ist auf den 15.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter den Schlussbericht und die Schlussrechnung eingereicht sowie die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Gläubigern wird Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen zur Schlussrechnung auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mühlhausen sowie zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag binnen drei Wochen ab Zugang gegeben. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel Energy Group GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Mühlhausen hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum Stichtag 15.07.2026 durchgeführt. Der Insolvenzverwalter hat den Schlussbericht und die Schlussrechnung eingereicht sowie…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel Energy Group GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Mühlhausen hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum Stichtag 15.07.2026 durchgeführt. Der Insolvenzverwalter hat den Schlussbericht und die Schlussrechnung eingereicht sowie die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit zur Einsicht und Stellungnahme. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 594.013,24 EUR steht kein Verteilungsmittel zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO erfolgen im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 09.09.2026 erhoben werden. Die Entscheidung ist mit einer Notfrist von zwei Wochen anfechtbar.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel Energy Group GmbH ist anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Enrico Uecker vertreten. Im Juni 2026 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 08.06.2026 im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel Energy Group GmbH ist anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Enrico Uecker vertreten. Im Juni 2026 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 08.06.2026 im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 15.07.2026 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen die Forderungen eingelegt werden; unterblieb dies, galten die Forderungen als festgestellt. Im Juli 2026 wurden die festgestellten Forderungen in Höhe von 594.013,24 EUR bekanntgegeben, wofür kein Betrag zur Verteilung bereitstand. Der Insolvenzverwalter hat den Schlussbericht und die Schlussrechnung eingereicht sowie die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Im August 2026 wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marko Harraß festgesetzt. Das Verfahren befindet sich im Endstadium mit der Vornahme der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 22/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41-46 erf…
IN 22/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41-46 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 15.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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der Insolvenzverwalter hat den Schlussbericht und die Schlussrechnung eingereicht sowie die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
S…
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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der Insolvenzverwalter hat den Schlussbericht und die Schlussrechnung eingereicht sowie die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zur Schlussrechnung auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mühlhausen sowie zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Schreibens.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 594.013,24 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schluss…
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 594.013,24 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhe…
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mühlhausen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marko Harraß, Gorkistraße 14, 99084 Erfurt, wurde…
IN 22/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engel Energy Group GmbH, Kirchstraße 18, 99713 Helbedündorf, vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Uecker
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marko Harraß, Gorkistraße 14, 99084 Erfurt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 80.470,31 EUR auszugehen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 26.08.2026
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