Forderungsanmeldung Schleswig-Holstein HRB 23182

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Engel UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 23182
EUID
DEX1517R.HRB23182

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Kiel
Aktenzeichen
25 IN 208/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Christian Heim
Adresse
Landwehr 2, 22087 Hamburg
Telefon
040 3006739-0

Termine & Fristen

Eröffnung
06.10.2026 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.12.2026
Widerspruchsfrist
22.12.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Molfsee ist am 06.10.2026 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Heim aus Hamburg bestellt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 01.12.2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann auch elektronisch erfolgen, wobei der Insolvenzverwalter den Übermittlungsweg und das Dateiformat festlegen kann. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 22.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder andere in den §§ 35, 66, 100 ff., 149, 157, 160, 162, 163, 233 und 271 InsO genannte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis zum 22.12.2026, um die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen zu können. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin werden aufgefordert, an den Insolvenzverwalter zu leisten. Die Zustellungen durch den Insolvenzverwalter können auch elektronisch erfolgen. Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung ist wirksam, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

25 IN 208/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Engel UG (haftungsbeschränkt), Rammseer Weg 59 e, 24113 Molfsee, vertreten durch die Geschäftsführerin Claudia Engel Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 23182 KI - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kraus, Ghendler, Ruvins…

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