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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
In dem Insolvenzverfahren der Engel von Bär GmbH ist die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO bereits darüber informiert, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Prüfung der bis zum 05.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 19.05.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben.
Originalbekanntmachung
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