Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eve Vermögensverwaltungs- GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Bolongarostraße 61-63a, 65934 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 30336
EUID
DEM1201.HRA30336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1130/23 E
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philip Konen
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 85 09 693 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.02.2024 , 12:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Eve Vermögensverwaltungs- GmbH & Co. KG ist am 08.02.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1130/23 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eve Vermögensverwaltungs- GmbH & Co. KG, lt. HR: Bolongarostraße 61-63A, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30336), vertr. d.: 1. XD Projekt Invest Verwaltungs GmbH, Bolongarostraße 61-63A, 65934 Frankfurt am Main, (persönlich haft…
810 IN 1130/23 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eve Vermögensverwaltungs- GmbH & Co. KG, lt. HR: Bolongarostraße 61-63A, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30336), vertr. d.: 1. XD Projekt Invest Verwaltungs GmbH, Bolongarostraße 61-63A, 65934 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Olaf Bothe, Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert, (Geschäftsführer), ist am 08.02.2024 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
21.07.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1130/23 E
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen, vertr.d.d., Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, In der Rambach 11,
36304 Alsfeld,
- Antragsteller -
g e g e n
Eve Vermögensverwaltungs-OHG i.L., handelnd unter EVE Vermögensverwatungs…
Amtsgericht Frankfurt am Main
21.07.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1130/23 E
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen, vertr.d.d., Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, In der Rambach 11,
36304 Alsfeld,
- Antragsteller -
g e g e n
Eve Vermögensverwaltungs-OHG i.L., handelnd unter EVE Vermögensverwatungs-GmbH & Co. KG, lt. HR: Bolongarostraße 61-63A, 65934 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRA 30336),
vertreten durch:
1. XD Accounting & Service AG, Zug/Schweiz (gelöscht), (Gesellschafterin),
2. XD Projekt Invest I GmbH (Amtsgericht Frankfurt/M. HRB 116584), früher: Sandäckerstraße 29, 65933 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
2.1. Stefan Stefanov, (Geschäftsführer), unbek. Aufenthalts,
- Antragsgegnerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die gemäß § 21 ff InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Philip Konen vom 30.06.2026.
Der Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO bedarf es danach nicht mehr.
Der Antragsteller hat sich nicht bereit erklärt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen.
Auch die Antragsgegnerin kann einen Kostenvorschuss nicht leisten.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Es erscheint unbillig, den Antragsteller mit den Verfahrenskosten zu belasten. Der eigentlich begründete Antrag ist nur deshalb zurückzuweisen, weil die Antragsgegnerin vermögenslos und eine verfahrenskostendeckende Masse nicht vorhanden ist.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an. Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1130/23 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eve Vermögensverwaltungs-OHG i.L., handelnd unter EVE Vermögensverwatungs-GmbH & Co. KG, lt. HR: Bolongarostraße 61-63A, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30336), vertr. d.: 1. XD Accounting & Service AG, Zug/Schweiz (gelöscht), (…
810 IN 1130/23 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eve Vermögensverwaltungs-OHG i.L., handelnd unter EVE Vermögensverwatungs-GmbH & Co. KG, lt. HR: Bolongarostraße 61-63A, 65934 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 30336), vertr. d.: 1. XD Accounting & Service AG, Zug/Schweiz (gelöscht), (Gesellschafterin), 2. XD Projekt Invest I GmbH (Amtsgericht Frankfurt/M. HRB 116584), Sandäckerstraße 29, 65933 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Stefan Stefanov, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.02.2024 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.