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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Entertainment-Devils GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese Prüfung ist der 21.11.2024. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung bei Gericht eingehen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle sowie die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Ebenfalls werden spätere Nachmeldungen mitgeprüft, sofern sie bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Widerspruch erfolgt. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis.
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