Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ENVIDATEC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 80977
EUID
DEK1101.HRB80977
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 131/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2026 , 10:45 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2026
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
30.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 10.07.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ENVIDATEC GmbH angeordnet. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zuvor war bereits am 10.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Zuvor war bereits am 10.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Te, Nartenstraße 19, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 80977), vertr. d.: 1. Peer Schuback, Wümmering 27, 2…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Te, Nartenstraße 19, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 80977), vertr. d.: 1. Peer Schuback, Wümmering 27, 21629 Neu Wulmstorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Thomas Frank (Geschäftsführer), ist am 10.07.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 432 080 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 131/26
Amtsgericht Hamburg, 10.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67b IN 131/26 : Über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Te, Nartenstraße 19, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 80977), vertr. d.: 1. Peer Schuback, (Geschäftsführer), 2. Thomas Frank, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 10:00…
67b IN 131/26 : Über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Te, Nartenstraße 19, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 80977), vertr. d.: 1. Peer Schuback, (Geschäftsführer), 2. Thomas Frank, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 432 080 0.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Stellungnahmen zu folgenden Themen:
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) und
gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§ 271 und 272 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- Die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34
Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355
Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg
eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als
bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist
der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet
werden.
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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