Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
envuco UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 717297
EUID
DEB8536.HRB717297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 296/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
03.12.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der envuco UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat Anträge auf Abschluss von Vergleichen mit den Geschäftsführern Denis Bittner und Marc-Ruben Roth gestellt. Im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurden Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens sowie gegen die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zugelassen. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen endet am 03.12.2024. Die Zustimmung zu den Vergleichen gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 296/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
envuco UG (haftungsbeschränkt), Hansjakobstraße 20, 79341 Kenzingen, vertreten durch die Geschäftsführer Denis Bittner und Marc-Ruben Roth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 717297
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages d…
8 IN 296/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
envuco UG (haftungsbeschränkt), Hansjakobstraße 20, 79341 Kenzingen, vertreten durch die Geschäftsführer Denis Bittner und Marc-Ruben Roth
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 717297
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abschluss von Vergleichen:
- Im Rechtsstreit gegen den Geschäftsführer Denis Bittner
1. Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 6.500,- € zu zahlen. Der Betrag ist 14 Tage nach Zustandekommen dieses Vergleichs gem. § 279 Abs. 6 ZPO zur Zahlung fällig.
2. Ab Verzugseintritt ist die Forderung i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
3. Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien, egal ob bekannt oder unbekannt, erledigt und abgegolten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Mitwirkungs- und Auskunftspflichten im Insolvenzverfahren über das Vermögen der envuco UG (haftungsbeschränkt).
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
- Mit dem Geschäftsführer Marc-Ruben Roth
1. Herr Roth verpflichtet sich, an den Insolvenzvewalter einen Betrag in Höhe von 13.000,- € zu zahlen. Herr Roth wird nachgelassen, die Zahlung in 6 monatlichen Raten zu begleichen. Die ersten 5 Raten betragen 2.200,- €, die Schlussrate 2.000,- €
2. Die erste Rate ist 14 Tage nach Zustimmung durch die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der envuco UG (haftungsbeschränkt) zur Zahlung fällig. Die weiteren Raten sind jeweils am 05. Der Folgemonate fällig. Ab Verzugseintritt ist die Forderung in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinsatz zu verzinsen.
3. Kommt der Geschäftsführer mit der Zahlung einer Rate teilweise oder vollständig mehr als 10 Tage in Verzug, wird die zu diesem Zeitpunkt bestehende restliche Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig.
4. Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien, egal ob bekannt oder unbekannt, erledigt und abgegolten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des Geschäftsführers im Insolvenzverfahren über das Vermögen der envuco UG (haftungsbeschränkt).
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.12.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.11.2024
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