Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eoluxx GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 7397
EUID
DEM1203.HRB7397
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Kyung Uk Lie
Adresse
Frankfurter Straße 25, 61476 Kronberg im Taunus
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
23.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eoluxx GmbH ist am 23.01.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde vom Amtsgericht Königstein im Taunus gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eoluxx GmbH, Frankfurter Straße 25, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 7397), vertr. d.: Kyung Uk Lie, Frankfurter Straße 25, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.01.2025 mange…
90 IN 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eoluxx GmbH, Frankfurter Straße 25, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 7397), vertr. d.: Kyung Uk Lie, Frankfurter Straße 25, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.01.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 23.01.2025
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