Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 26642
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Insolvenzprofil
EoRent Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Donnerstr. 11, 44319 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 26642
EUID
DER2402.HRB26642
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 87/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Petra Mork
Adresse
Arndtstr. 28, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Kostenvorschuss-Frist
23.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten, insbesondere Einkauforganisation für Mietwagengesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Verwaltung und die Beteiligung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der EoRent GmbH & Co. KGs, welche die Erbringung von Fahrzeugvermietung, sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte zum Gegenstand haben, sowie Autoglasreparaturen- und Scheibenaustausch, Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege, Beschriftung und Folierung von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Busse, Wohnmobile) sowie die Vornahme aller diesen Zweck erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EoRent Verwaltungs-GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 255 IN 87/14 anhängig. Die Rechtsanwältin Dr. Petra Mork ist als Insolvenzverwalterin bestellt und übt ihr Amt seit dem 01.10.2014 aus. Das Gericht hat die Vergütung der Verwalterin sowie deren Auslagen festgesetzt, wobei ein Endbetrag von 1.580,32 EUR resultierte. Aufgrund der Mitteilung der Insolvenzverwalterin reichte die Insolvenzmasse nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken. Daher wurde den Beteiligten eine Frist bis zum 23.09.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.400,00 EUR bei der Zahlstelle Dortmund einzuzahlen; andernfalls wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Parallel dazu hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 700.791,05 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung, da die Masse für Kosten und Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 87/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26642 eingetragenen EoRent Verwaltungs-GmbH, Donnerstraße 11, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Bacher, Bacherhofstr. 210, 47809…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 87/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26642 eingetragenen EoRent Verwaltungs-GmbH, Donnerstraße 11, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Bacher, Bacherhofstr. 210, 47809 Krefeld
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Petra Mork, Arndtstr. 28, 44135 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung 1.000,00 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 328,00 EUR
Zwischensumme 1.328,00 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 1.328,00 EUR 252,32 EUR
Endbetrag 1.580,32 EUR
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.10.2014 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 1.368,50 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 1.000,00 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern 1.000,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.02.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen (10 X 2,80 EUR) festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 eingesehen werden.
255 IN 87/14
Amtsgericht Dortmund, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 87/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26642 eingetragenen EoRent Verwaltungs-GmbH, Donnerstraße 11, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Bacher, Bacherhofstr. 210, 47809…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 87/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26642 eingetragenen EoRent Verwaltungs-GmbH, Donnerstraße 11, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Bacher, Bacherhofstr. 210, 47809 Krefeld
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 23.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 400,00 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
255 IN 87/14
Amtsgericht Dortmund, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 87/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26642 eingetragenen EoRent Verwaltungs-GmbH, Donnerstraße 11, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Bacher, Bacherhofstr. 210, 47809…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 87/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26642 eingetragenen EoRent Verwaltungs-GmbH, Donnerstraße 11, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Bacher, Bacherhofstr. 210, 47809 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 700.791,05 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
255 IN 87/14
Amtsgericht Dortmund, 14.08.2026
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