Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 95932
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Insolvenzprofil
Eowyn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königsallee 27, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 95932
EUID
DER1101.HRB95932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 44/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.03.2026 , 10:21 Uhr
Abweisung mangels Masse
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 16.03.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dieter Gerhard Stephan, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH in Hamburg ist im Antragsverfahren verblieben. Am 16.03.2026 hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin sind seit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH in Hamburg ist im Antragsverfahren verblieben. Am 16.03.2026 hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin sind seither nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Am 06.07.2026 ist der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden. Mit dieser Abweisung sind die angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 44/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg (AG Düsseldorf, HRB 95932), vertr. d.: Dieter Gerhard Stephan, (Geschäftsführer),
ist am 16.03.2026 um 10:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsge…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 44/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg (AG Düsseldorf, HRB 95932), vertr. d.: Dieter Gerhard Stephan, (Geschäftsführer),
ist am 16.03.2026 um 10:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040 650 52 59-0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 44/26
Amtsgericht Hamburg, 16.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67b IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg (AG Düsseldorf, HRB 95932), vertr. d.: Dieter Gerhard Stephan, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.…
67b IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg (AG Düsseldorf, HRB 95932), vertr. d.: Dieter Gerhard Stephan, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.03.2026 sind am 06.07.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 06.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67b IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg (AG Düsseldorf, HRB 95932), vertr. d.: Dieter Gerhard Stephan, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.03.2026 am 06.07.2026 nach Abwe…
67b IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eowyn GmbH, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg (AG Düsseldorf, HRB 95932), vertr. d.: Dieter Gerhard Stephan, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.03.2026 am 06.07.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 06.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
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