Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
epap GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Walderseestr. 7, 30163 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 219688
EUID
DEP2305.HRB219688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 591/23 - 5-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
07.02.2024 , 11:00 Uhr
Stichtag Vergütungsantrag
15.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung von Software und App-Anwendungen, insbesondere für die Erstellung, die Übermittlung und die Verwaltung digitaler Belege, sowie der Vertrieb von Produkten, Marktforschungen und Softwaredienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der epap GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hannover hat am 29.12.2023 die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, die für den 07.02.2024 terminiert wurde. In dieser Versammlung sollte über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die sanierende Übertragung des Unternehmens an die heptus 546 GmbH, beschlossen werden. Am 25.11.2025 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 136.919,99 EUR. Der vorläufige Verwalter erhält eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der nach §§ 1, 2 InsVV ermittelten Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer. Am 01.08.2025 wurde ein Stichtag für den Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung auf den 15.09.2025 bestimmt, bis zu dem Stellungnahmen beim Insolvenzgericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 591/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der epap GmbH, ehemals geschäftsansässig Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 219688), vertr. d.: 1. Fabian Gruß, Schneiderberg 29a, 30167 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Gerd-Dirk Trang, Krausenstr. 6a, 30171 Hannover, (Geschäftsführer), w…
909 IN 591/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der epap GmbH, ehemals geschäftsansässig Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 219688), vertr. d.: 1. Fabian Gruß, Schneiderberg 29a, 30167 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Gerd-Dirk Trang, Krausenstr. 6a, 30171 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 07.02.2024, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
- im Wege der sanierenden Übertragung an die heptus 546 GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 591/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der epap GmbH, ehemals geschäftsansässig Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 219688), vertr. d.: 1. Fabian Gruß, Schneiderberg 29a, 30167 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Gerd-Dirk Trang, Krausenstr. 6a, 30171 Hannover, (Geschäftsführer), w…
909 IN 591/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der epap GmbH, ehemals geschäftsansässig Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 219688), vertr. d.: 1. Fabian Gruß, Schneiderberg 29a, 30167 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Gerd-Dirk Trang, Krausenstr. 6a, 30171 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 591/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der epap GmbH, ehemals geschäftsansässig Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 219688), vertr. d.: 1. Fabian Gruß, Schneiderberg 29a, 30167 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Gerd-Dirk Trang, Krausenstr. 6a, 30171 Hannover, (Geschäftsführer), s…
909 IN 591/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der epap GmbH, ehemals geschäftsansässig Walderseestraße 7, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB 219688), vertr. d.: 1. Fabian Gruß, Schneiderberg 29a, 30167 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Gerd-Dirk Trang, Krausenstr. 6a, 30171 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 136.919,99 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.11.2025
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