Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
epsotech Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 3500
EUID
DER3103.HRB3500
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 159/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.11.2024 , 08:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.12.2024
Berichtstermin
29.01.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
29.01.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 01.11.2024 um 08:42 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der epsotech Germany GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Der Antrag auf Eröffnung ist am 09.08.2024 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet; die Schuldnerin verwaltet die Masse unter Aufsicht eines Sachwalters. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.12.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird eingesetzt, dessen Mitglieder noch ihre Annahmeerklärung abgeben müssen. Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist der 29.01.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Köln. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 08.01.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der epsotech Germany GmbH ist am 01.11.2024 um 08:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau. Forde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der epsotech Germany GmbH ist am 01.11.2024 um 08:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau. Forderungen sind bis zum 29.12.2024 anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Am 30.11.2024 hat der Sachwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Der Berichtstermin und Prüfungstermin sind für den 29.01.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 159/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 3500 eingetragenen epsotech Germany GmbH, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pedrag Skender, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich
Geschäftszweig: die Herstellun…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 159/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 3500 eingetragenen epsotech Germany GmbH, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pedrag Skender, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich
Geschäftszweig: die Herstellung von Granulaten, von Halb- und Fertigfabrikaten aus Kunststoffen und in Verbindung mit Kunststoffen sowie von biologisch zersetzbaren Produkten, der Vertrieb solcher Erzeugnisse
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 08:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 09.08.2024 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 15.08.2024 und 06.09.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, geschäftsansässig: Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln, vertreten durch Herrn Guido Weber,
Fleck & Schleipen Kirchberger Transportgesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesell schaft, vertreten durch die Fleck & Schleipen GmbH, Im Reinfeld 10 , 52428 Jülich
Frank Zydek, In der Lohe 16 , 52399 Merzenich
Atradius Kreditversicherung
Niederlassung der Atradius Credito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 29.01.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Fortsetzung der Eigenverwaltung.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 159/24
Köln, 01.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 159/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 3500 eingetragenen epsotech Germany GmbH, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pedrag Skender, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich
ist …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 159/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 3500 eingetragenen epsotech Germany GmbH, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pedrag Skender, Im Rheinfeld 2, 52428 Jülich
ist am 30.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 159/24
Amtsgericht Köln, 02.12.2024
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