Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
equiset international Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hasberger Dorfstraße 39, 27751 Delmenhorst
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 207689
EUID
DEP3210.HRB207689
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 89/17
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
20.01.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung tierärztlicher Dienstleistungen im Rahmen der Reproduktionsmedizin bei Pferden, insbesondere die Herstellung von Tiefgefriersamen von Hengsten, der Aufbau einer TG-Samenbank, die Besamung von Kundenstuten mit Frisch-und TG-Samen, die Herstellung von equinen Embryonen im Kundenauftrag und in Eigenregie, die Übertragung equiner Embryonen auf Empfängerstuten und Aufbau einer Empfängerherde, sowie der Aufbau und der Betrieb einer Vertriebsplattform für TG-Samen und für -embryonen hochpreisiger Sport- und Zuchtpferde sowohl als Vermittler im Kundenauftrag als auch im Eigenhandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der equiset international Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst festgesetzt wurden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 70.364,23 EUR. Zustellungskosten in Höhe von 61,60 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt. Das Gericht hat einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 05.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse und gegen die Schlussrechnung bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 89/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der equiset international Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hasberger Dorfstraße 39, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 207689), vertr. d.: Julia Läßig, Frankenberger Straße 1, 35083 Wetter, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des I…
12 IN 89/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der equiset international Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hasberger Dorfstraße 39, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 207689), vertr. d.: Julia Läßig, Frankenberger Straße 1, 35083 Wetter, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 66.018,84 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.345,39 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 70.364,23 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 8.700,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 348,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 61,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 22 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 89/17: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der equiset international Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hasberger Dorfstraße 39, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 207689), vertr. d.: Julia Läßig, Frankenberger Straße 1, 35083 Wetter, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der …
12 IN 89/17: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der equiset international Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hasberger Dorfstraße 39, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 207689), vertr. d.: Julia Läßig, Frankenberger Straße 1, 35083 Wetter, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 05.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.07.2026
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