Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
equitycom GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 140100
EUID
DEM1201.HRB140100
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1190/26 E-77-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.07.2026 , 10:35 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.11.2026
Frist für Einwendungen und Anträge
16.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der equitycom GmbH ist im Antragsverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 24.07.2026 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden.
Am 24.07.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der equitycom GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet word…
Am 24.07.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der equitycom GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Mit diesem Verfahren sind weitere Verfahren verbunden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der equitycom GmbH ist am 01.09.2026 um 08:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 24.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der equitycom GmbH ist am 01.09.2026 um 08:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 24.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist dem Schuldner die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 16.11.2026 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit diesem Verfahren werden weitere Verfahren verbunden, wobei das Hauptverfahren 810 IN 1190/26 E-77- führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1190/26 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der equitycom GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 140100), vertr. d.: Guido Abraham, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordne…
810 IN 1190/26 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der equitycom GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 140100), vertr. d.: Guido Abraham, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1190/26 E-77-: In dem Insolvenzverfahren equitycom GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 140100),
vertreten durch:
Guido Abraham, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2026 um 08:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Über…
810 IN 1190/26 E-77-: In dem Insolvenzverfahren equitycom GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 140100),
vertreten durch:
Guido Abraham, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2026 um 08:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1010/26 E-77, 810 IN 1075/26 E-77, 810 IN 1084/26 E-77, 810 IN 995/26 E-77 und 810 IN 996/26 E-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1190/26 E-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1190/26 E-6-5 Am 01.09.2026 um 08:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren equitycom GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 140100),
vertreten durch:
Guido Abraham, Rua Faria Guimaraes 80 Casa 3, 4000-202 Porto, PORTUGAL, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter…
810 IN 1190/26 E-6-5 Am 01.09.2026 um 08:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren equitycom GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 140100),
vertreten durch:
Guido Abraham, Rua Faria Guimaraes 80 Casa 3, 4000-202 Porto, PORTUGAL, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026
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