Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erbispark Consult GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 10297
EUID
DEM1405.HRB10297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt JUDr. Thomas Krüger
Adresse
Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069-71679980
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2026 , 11:50 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung im Geschäftsbetrieb der Erbispark GmbH & Co. KGs, Dienstleistungen in der Erbismühle sowie der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Erbispark Consult GmbH ist am 05.03.2026 um 11:50 Uhr die partiell vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt JUDr. Thomas Krüger bestellt worden. Die Antragsgegnerin sowie ggf. Gläubiger können gegen die Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Friedberg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Erbispark Consult GmbH, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRB 10297), vertr. d.: Jerome Gaßmann, Königstal 64, 37339 Leinefelde-Worbis, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 um 11:50 Uhr die partiell vorläufige Verwaltung des Vermö…
60 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Erbispark Consult GmbH, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen (AG Friedberg (Hessen), HRB 10297), vertr. d.: Jerome Gaßmann, Königstal 64, 37339 Leinefelde-Worbis, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2026 um 11:50 Uhr die partiell vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt JUDr. Thomas Krüger, Gebäude B, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069-71679980, Fax: 069-716799888, E-Mail: info@becker-krueger.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 05.03.2026
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