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Insolvenzprofil
TRANSLOG Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 10180
EUID
DEM1405.HRB10180
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 163/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
04.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRANSLOG Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolae Farcas, ist am 04.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 163/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TRANSLOG Services GmbH, Kirchstraße 8, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 10180), vertr. d.: Nicolae Farcas, Kirchstraße 8, 63679 Schotten, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung de…
60 IN 163/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TRANSLOG Services GmbH, Kirchstraße 8, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 10180), vertr. d.: Nicolae Farcas, Kirchstraße 8, 63679 Schotten, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 04.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 163/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TRANSLOG Services GmbH, Kirchstraße 8, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 10180), vertr. d.: Nicolae Farcas, Kirchstraße 8, 63679 Schotten, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens a…
60 IN 163/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TRANSLOG Services GmbH, Kirchstraße 8, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 10180), vertr. d.: Nicolae Farcas, Kirchstraße 8, 63679 Schotten, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 04.03.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 04.03.2026
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