Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 7652
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Insolvenzprofil
ERBÖ - Maschinenbau Erley & Bönninger GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Poststr. 26 - 30, 45549 Sprockhövel
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRA 7652
EUID
DER2503.HRA7652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 200/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ERBÖ - Maschinenbau Erley & Bönninger GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.03.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls diese nach Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 200/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 7652 eingetragenen ERBÖ - Maschinenbau Erley & Bönninger GmbH & Co. KG, Poststr. 26-30, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Erley…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 200/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 7652 eingetragenen ERBÖ - Maschinenbau Erley & Bönninger GmbH & Co. KG, Poststr. 26-30, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Erley und Bönninger Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Poststr. 26-30, 45549 Sprockhövel, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nikolaos Panou, Poststr. 26-30, 45549 Sprockhövel, und Herrn Mathias Otto-Erley, Poststr. 26-30, 45549 Sprockhövel,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 200/19
Amtsgericht Essen, 26.01.2026
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