Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erdenkind GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Hans-Dittmar-Str. 2 c, 06118 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 20251
EUID
DEW1215.HRB20251
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 527/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Susanne Müller
Termine & Fristen
Prüfungstermin nachträglicher Forderungen
09.03.2026
Stichtag Schlusstermin und Prüfung nachträglicher Forderungen
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Erfinden, Entwickeln und Vermarkten einer Kinderwagenfamilie und anderer neuartiger Mobilitätsprodukte sowie die Vornahme aller Tätigkeiten und/ oder Maßnahmen, die dem Gegenstand der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Susanne Müller, hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag in Höhe von 92.136,93 € verfügbar ist, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 95.287,70 €. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 InsO) und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht werden. Zudem sind weitere Forderungsanmeldungen möglich. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war auf den 09.03.2026 bestimmt, wobei bis dahin Widersprüche einzureichen waren. Gegen die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist…
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Susanne Müller, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 92.136,93 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 95.287,70 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Ent…
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 04.12.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Ins…
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Fo…
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Susanne…
59 IN 527/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erdenkind GmbH, Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Susanne Müller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.12.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 120.669,40 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 92,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 33 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 21.07.2026
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