Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eric O. Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schuckendahler Weg 18, 32107 Bad Salzuflen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 7857
EUID
DER2307.HRB7857
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 62/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Eröffnung
03.11.2025 , 13:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.12.2025
Einsichtnahme Tabelle
29.12.2025
Prüfungstermin
15.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Eric O. Familien GmbH & Co. KG, welche das Halten von Beteiligungen aller Art zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eric O. Verwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7857, ist am 03.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag zur Eröffnung wurde am 25.09.2025 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Kuhlmann bestellt worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 15.12.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin, welcher zugleich die erste Gläubigerversammlung darstellt, findet am 15.01.2026 statt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen ab dem 29.12.2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 62/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7857 eingetragenen Eric O. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schuckendahler Weg 18, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus, Sch…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 62/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7857 eingetragenen Eric O. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schuckendahler Weg 18, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus, Schuckendahler Weg 18, 32107 Bad Salzuflen
Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften u. a.
wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung und Entscheidung über die Feststellung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin (Eric O. Verwaltungsgesellschaft mbH) zur Tabelle angemeldeten Forderungen des Gläubigers Rechtsanwalt Marco Kuhlmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Eric O. Familien GmbH & Co. KG. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
50 IN 62/25
Amtsgericht Detmold, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 62/25
50 IN 62/25
AMTSGERICHT DETMOLD
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7857 eingetragenen Eric O. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schuckendahler Weg 18, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 62/25
50 IN 62/25
AMTSGERICHT DETMOLD
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7857 eingetragenen Eric O. Verwaltungsgesellschaft mbH, Schuckendahler Weg 18, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus, Schuckendahler Weg 18, 32107 Bad Salzuflen
Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.11.2025, um 13:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.01.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Detmold, 03.11.2025
Amtsgericht
Wölfinger
Direktor des Amtsgerichts
50 IN 62/25
Detmold, 03.11.2025
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