Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erich-Köhn-54 Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 36834
EUID
DEU1308.HRB36834
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2252/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
23.08.2024
Berichtstermin
25.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
25.09.2024 , 10:00 Uhr
Festsetzung Vergütung
08.04.2026
Frist Stellungnahme Schlussrechnung
21.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
der An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstückähnlichen Objekten, sowie die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken und grundstückähnlichen Objekten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH ist am 23.07.2024 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Mengwasser bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 23.08.2024. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen waren für den 25.09.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.04.2026 festgesetzt. Das Verfahren ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden, wobei der Schlusstermin und das weitere Verfahren sowie die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt wurden. Forderungen in Höhe von 411.862,17 EUR waren bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen, jedoch stand keine Masse zur Verteilung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH ist am 23.07.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dirk Mengwasser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 23.08.2024. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung sowie der Prü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH ist am 23.07.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dirk Mengwasser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 23.08.2024. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen waren auf den 25.09.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.04.2026 festgesetzt. Das weitere Verfahren einschließlich des Schlusstermins und der Schlussverteilung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Insolvenzgläubiger hatten Gelegenheit, bis zum 21.05.2026 Stellungnahmen zur Schlussrechnung einzureichen. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR für Forderungen in Höhe von 411.862,17 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.04.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren i…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 21.05.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 411.862,17 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten ge…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 31.03.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde am 23.07.2024 um 11:10 Uhr das Insolvenzverf…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde am 23.07.2024 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dirk Mengwasser, Paul-Gruner-Straße 8, 04107 LeipzigTelefon geschäftlich: 0341 303 267 70 Telefax: 0341 303 267 79 Email geschäftlich: info@mengwasser.eu
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 25.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 25.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
Die Veröffentlichung vom 24.07.2024 wird hinsichtlic…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
Die Veröffentlichung vom 24.07.2024 wird hinsichtlich der Tagesordnung zum Berichts- und Prüfungstermin dahingehend ergänzt, dass die Tagesordnung vollständig wie folgt lautet:
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Mittwoch, 25.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Alle weiteren Punkte gelten wie bisher fort.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerver…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO betreffend die Auflassung aller Eigentumswohnungen des Objektes Erich-Köhn-Straße 54 in Leipzig an die jeweiligen Erwerber
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Dienstag, 10.12.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2026 n…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2252/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich-Köhn-54 Projekt GmbH, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36834
vertreten durch den Geschäftsführer Richard Teichelmann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 07.07.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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