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Insolvenzprofil
ERI.GUARD.SECURITY UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 101127
EUID
DEM1201.HRB101127
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Aktenzeichen
490/15 E-14-6
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
31.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ERI.GUARD.SECURITY UG (haftungsbeschränkt) ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 InsO, nachdem die Schlussverteilung vollzogen war. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat diesen Beschluss am 31.07.2026 verkündet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 490/15 E-14-6 Das Insolvenzverfahren ERI.GUARD.SECURITY UG (haftungsbeschränkt), Niddastraße 82, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101127) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerun…
810 IN 490/15 E-14-6 Das Insolvenzverfahren ERI.GUARD.SECURITY UG (haftungsbeschränkt), Niddastraße 82, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101127) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 31.07.2026
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