Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erika Stern G.m.b.H.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Poolstr. 12+14, 20355 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 17295
EUID
DEK1101.HRB17295
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 83/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thorben Alexander Stern
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.06.2024
Frist zur Stellungnahme
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und -Ersatzteilen sowie damit verwandte Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erika Stern G.m.b.H. wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 83/22 behandelt. Am 05.06.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 08.04.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens, zur Schlussrechnung und zu Forderungen Stellung zu nehmen. Das Verfahren ist nunmehr mit der Ankündigung der Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
soll die Schlussve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 71.004,56 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 27.069,90 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
ist am 05.06.2024 …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
ist am 05.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
sind die Regelverg…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern,
ist am 05.06.2024…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern,
ist am 05.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 07.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern,
sind die Regelver…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern,
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 83/22
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.