Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erner, Thomas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRA 61084
EUID
DET3104V.HRA61084
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
327/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katja Ohr
Adresse
Kanalstraße 7, 67655 Kaiserslautern
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungstabelle
28.01.2025
Prüfungstermin
07.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Erner ist anhängig. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Prüfung der Forderungen findet unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen am 07.02.2025 statt. Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 28.01.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 f IN 327/24 Grü
08.01.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Thomas Erner, geboren am 11.02.1969, Jahnstraße 31, 67150 Niederkirchen, selbständig tätig als Inhaber eines Einzelunternehmens "Thomas Erner e.K.", Untergasse 2, 67229 Gerolsheim (A…
3 f IN 327/24 Grü
08.01.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Thomas Erner, geboren am 11.02.1969, Jahnstraße 31, 67150 Niederkirchen, selbständig tätig als Inhaber eines Einzelunternehmens "Thomas Erner e.K.", Untergasse 2, 67229 Gerolsheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61084),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Katja Ohr, Kanalstraße 7, 67655 Kaiserslautern,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 07.02.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 28.01.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 16.09.2024
Aktenzeichen: 3 f IN 327/24 Grü
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 16.09.2024, 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Thomas Erner, geboren am 11.02.1969, Jahnstraße 31, …
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 16.09.2024
Aktenzeichen: 3 f IN 327/24 Grü
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 16.09.2024, 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Thomas Erner, geboren am 11.02.1969, Jahnstraße 31, 67150 Niederkirchen, selbständig tätig als Inhaber eines Einzelunternehmens "Thomas Erner e.K.", Untergasse 2, 67229 Gerolsheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61084),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Katja Ohr, Kanalstraße 7, 67655 Kaiserslautern.
Gemäß § 80 InsO geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf die Insolvenzverwalterin über. Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
Die Gläubiger des Schuldners werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Rates der Europäischen Union vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 05.12.2024 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 14.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 07.11.2024 und der Bericht der Insolvenzverwalterin ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit des Schuldners gem. § 35 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht- Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 16.09.2024
Aktenzeichen: 3 f IN 327/24 Grü
Auszug aus dem Beschluss des Amtsgericht- Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein vom 16.09.2024 betreffend
Thomas Erner, geboren am 11.02.1969, Jahnstraße 31, 67150 Niederkirchen, selbständig tätig als Inhaber eines…
Amtsgericht- Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 16.09.2024
Aktenzeichen: 3 f IN 327/24 Grü
Auszug aus dem Beschluss des Amtsgericht- Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein vom 16.09.2024 betreffend
Thomas Erner, geboren am 11.02.1969, Jahnstraße 31, 67150 Niederkirchen, selbständig tätig als Inhaber eines Einzelunternehmens "Thomas Erner e.K.", Untergasse 2, 67229 Gerolsheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61084),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe,
Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 und 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
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