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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG ist beim Amtsgericht München anhängig. Zuvor erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 26.09.2024 bestand. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Aktuell beantragt die Schuldnerin mit Zustimmung der Gläubiger die Einstellung des Verfahrens gemäß § 213 Abs. 1 InsO. Die Insolvenzgläubiger wurden im schriftlichen Verfahren angehört und haben bis zum 19.11.2024 Gelegenheit, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist wird das Gericht über die Einstellung entscheiden.
Originalbekanntmachung
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