Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 207495
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Escape-City Wolfsburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lessingstraße 72, 38440 Wolfsburg
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207495
EUID
DEP1103.HRB207495
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 94/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Florian Braune
Adresse
Mittelfeld 3, 31139 Hildesheim
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Anbieten von Freizeitgestaltung gegen Entgelt, insbesondere durch den Betrieb sogenannter "escape-rooms".
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Escape-City Wolfsburg GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren werden die bis zum 19.02.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen geprüft. Der Prüfungstermin findet am 02.04.2026 statt. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Escape-City Wolfsburg GmbH, Lessingstr. 72, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207495), vertr. d.: Florian Braune, Mittelfeld 3, 31139 Hildesheim, (Gesellschafter), werden die bis zum 19.02.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nacht…
Geschäfts-Nr. 25 IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Escape-City Wolfsburg GmbH, Lessingstr. 72, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207495), vertr. d.: Florian Braune, Mittelfeld 3, 31139 Hildesheim, (Gesellschafter), werden die bis zum 19.02.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 02.04.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 94/24: Über das Vermögen der Escape-City Wolfsburg GmbH, Lessingstr. 72, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207495), vertr. d.: Florian Braune, Mittelfeld 3, 31139 Hildesheim, (Gesellschafter), ist am 25.10.2024 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Wirtsch. jur. Johann…
25 IN 94/24: Über das Vermögen der Escape-City Wolfsburg GmbH, Lessingstr. 72, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207495), vertr. d.: Florian Braune, Mittelfeld 3, 31139 Hildesheim, (Gesellschafter), ist am 25.10.2024 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Wirtsch. jur. Johanna Trittermann, Lessingplatz 9, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/120 68 60, Fax: 0531/120 68 80, E-Mail: kontakt@trittermann.de, Internet: www.trittermann.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.12.2024 anzumelden;
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.01.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 207 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.01.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 29.10.2024
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