Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ESIM Vertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 138300
EUID
DEM1201.HRB138300
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1577/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.10.2025 , 13:20 Uhr
Eröffnung
30.12.2025 , 10:53 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
14.01.2026
Forderungsanmeldefrist
16.03.2026
Frist für Einwendungen und Anträge
30.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Zwischen- und Endprodukten für die agrochemische Industrie und spezialchemische Anwendungen im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESIM Vertriebs GmbH ist am 24.10.2025 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden; zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 30.12.2025 um 10:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer (White & Case LLP). Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.0mathfrak.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 30.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESIM Vertriebs GmbH ist am 30.12.2025 um 10:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 24.10.2025 angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Das schriftliche Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESIM Vertriebs GmbH ist am 30.12.2025 um 10:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 24.10.2025 angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Verwalters oder eines Gläubigerausschusses sind bis zum 30.03.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 14.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Für den vorläufigen sowie den endgültigen Insolvenzverwalter sind Vergütungen und Auslagen festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1577/25 E-5-9 In dem Insolvenzverfahren ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertr. d.: Dr. Frank Wegener, Am Hallenbad 24, 46514 Schermbeck, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüll…
810 IN 1577/25 E-5-9 In dem Insolvenzverfahren ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertr. d.: Dr. Frank Wegener, Am Hallenbad 24, 46514 Schermbeck, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1577/25 E-5-9 Am 30.12.2025 um 10:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300),
vertreten durch:
Dr. Frank Wegener, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, …
810 IN 1577/25 E-5-9 Am 30.12.2025 um 10:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300),
vertreten durch:
Dr. Frank Wegener, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 30.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1577/25 E-12-: In dem Insolvenzverfahren ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300),
vertreten durch:
Dr. Frank Wegener, (Geschäftsführer), wurde am 30.12.2025 um 10:53 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Ü…
810 IN 1577/25 E-12-: In dem Insolvenzverfahren ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300),
vertreten durch:
Dr. Frank Wegener, (Geschäftsführer), wurde am 30.12.2025 um 10:53 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1577/25 E-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertr. d.: Dr. Frank Wegener, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2025 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeor…
810 IN 1577/25 E-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertr. d.: Dr. Frank Wegener, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2025 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 17.06.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1577/25 E-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertreten durch: Dr. Frank Wegener, Schermbeck, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzv…
Amtsgericht Frankfurt am Main 17.06.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1577/25 E-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertreten durch: Dr. Frank Wegener, Schermbeck, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter als Vorschuss auf die Vergütung festgesetzt:
Vergütung EUR x
Umsatzsteuer EUR x
Summe EUR x
Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt. Der bewilligte Vorschuss ist auf die endgültige Vergütung anzurechnen.
Gründe:
Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß § 9 InsVV liegen vor, sodass der Vorschuss in der festgesetzten Höhe zu gewähren ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 17.06.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1577/25 E-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertreten durch: Dr. Frank Wegener, Schermbeck, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige…
Amtsgericht Frankfurt am Main 17.06.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1577/25 E-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ESIM Vertriebs GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 138300), vertreten durch: Dr. Frank Wegener, Schermbeck, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR x
Auslagenpauschale: EUR x
Umsatzsteuer: EUR x
Summe: EUR x
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 35.956,73 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR x. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig ¼ (25%) beträgt.
Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der aufwändigen Bemühungen des Insolvenzverwalters um eine Aufrechterhaltung des schuldnerischen Betriebs, den zeitintensiven Verhandlungen mit dem Konkursverwalter der österreichischen Mutter- und Schwestergesellschaft, der Einarbeitung des Insolvenzverwalters in die komplexen Gesellschaftsstrukturen der Gesellschaft und die Befassung des Insolvenzverwalters mit österreichischem Konkursrecht die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 20 % auf insgesamt 45 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR x ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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