Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ESMA BROT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Honeywellstraße 13, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 96316
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1502.HRB96316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist für Anträge zur Verwalterwahl
12.07.2024
Schlusstermin / Frist für Einwendungen
14.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit sowie Import und Export von Lebensmitteln aller Art, insbesondere Backwaren, sowie die Produktion von Backwaren.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Nebenbranche
Lebensmittel & Getränke
Geschäftstätigkeit
Handel, Import und Export von Lebensmitteln sowie Produktion von Backwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß ist verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller ernannt worden. Die Gläubigerversammlung hat nach § 57 InsO das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird Gelegenheit gegeben, bis zum 12.07.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH (ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal) wird vom Amtsgericht Hanau unter dem Aktenzeichen 70 IN 75/20 geführt. Der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß ist verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller ernannt worden. Die Glä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH (ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal) wird vom Amtsgericht Hanau unter dem Aktenzeichen 70 IN 75/20 geführt. Der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß ist verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller ernannt worden. Die Gläubigerversammlung hat das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen; entsprechende Anträge können bis zum 12.07.2024 (Eingang bei Gericht) gestellt werden. Später wird beschlossen, dass der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, der 14.12.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.500,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, eingetragen beim AG Hanau (HRB 96316), ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß verstorben. Am 29.05.2024 hat das Amtsgericht Hanau Rechtsanwalt André Zöller zum neuen Insolvenzverwalter ernannt. Den Gläubigern wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis z…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, eingetragen beim AG Hanau (HRB 96316), ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß verstorben. Am 29.05.2024 hat das Amtsgericht Hanau Rechtsanwalt André Zöller zum neuen Insolvenzverwalter ernannt. Den Gläubigern wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 12.07.2024 Anträge zur Wahl eines anderen Verwalters zu stellen. Am 26.08.2026 wurde beschlossen, dass der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, auf den 14.12.2026 festgelegt ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.500,00 EUR geleistet wird. Am 05.10.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuß zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH festgesetzt. Die konkreten Beträge werden gemäß § 64 II S. 2 InsO nicht veröffentlicht. Rechtsanwalt André Zöller wurde gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnungsmasse beträgt 16.237,86 EUR. Es wurden keine Erhöhungen beantragt und keine Herabsetzungsfaktoren festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 75/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen…
70 IN 75/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de ernannt worden. Nach § 57 InsO hat die Gläubigerversammlung das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum 12.07.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Amtsgericht Hanau, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.12.2026.
Bis zu diesem Datum…
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.500,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuß zugunsten der Pet…
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuß zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 16.237,86 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 05.10.2026
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