Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 38858
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Insolvenzprofil
Esprit Wholesale GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Voisweg 10, 40878 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 38858
EUID
DER1101.HRB38858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 107/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Rolle
Sachwalter
Adresse
Franzenweg 20, 06112 Halle
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 11:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.09.2024
Berichtstermin
15.11.2024 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
15.11.2024 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit, der Im- und Export von sowie die Herstellung von Textilien, insbesondere modische Oberbekleidung und andere Bekleidung, Schuhe, Kosmetika, Accessoires und Life-Style-Artikel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Esprit Wholesale GmbH die Vergütung des vorläufigen Sachverwalters festgesetzt. Der vorläufige Sachverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung angemessener oder pauschaler Auslagen gemäß den §§ 21 und 63 InsO. Für Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte sowie den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO i.V.m. § 567 Abs. 2 ZPO statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert nicht erreicht, steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung beider Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt auszugsweise gemäß § 9 Abs. 1 S. 1, 2. Hbs. InsO.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Esprit Wholesale GmbH ist am 01.08.2024 um 11:46 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Esprit Wholesale GmbH ist am 01.08.2024 um 11:46 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther ernannt. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.09.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung mit Berichtstermin und Prüfungstermin findet am 15.11.2024 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf statt. Zudem ist eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Sachverwalter ergangen, wobei auf Tätigkeitsberichte und einen Antrag vom 01.08.2025 verwiesen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38858 eingetragenen Esprit Wholesale GmbH, Esprit-Allee 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christain Gerloff und Christian Stoff…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38858 eingetragenen Esprit Wholesale GmbH, Esprit-Allee 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christain Gerloff und Christian Stoffler
wird die Vergütung des vorläufigen Sachverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Sachverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 107/24
Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38858 eingetragenen Esprit Wholesale GmbH, Esprit-Allee 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christain Gerloff und Christian Stoffler
Verfahrensbevollmächti…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 107/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38858 eingetragenen Esprit Wholesale GmbH, Esprit-Allee 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christain Gerloff und Christian Stoffler
Verfahrensbevollmächtigte.
Rechtsanwälte Deloitte Legal., Dammtorstr. 12, 20354 Hamburg,
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Str. 4, 80335 München,
vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 11:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Dies gilt auch für nachrangige Forderungen (§ 39 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 15.05.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, vertr.d.Agentur f.Arbeit,vertr.d. Andreas Hager, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf,
B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, vertr.d.Stefan Lang, Frachtstraße 10, 40474 Düsseldorf und
Ralf Schönbohm, Heerstraße 20, 45478 Mülheim an der Ruhr.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 15.11.2024, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.115.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 107/24
Düsseldorf, 01.08.2024
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