Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ESS Kempfle GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 14318
EUID
DED2505V.HRB14318
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 269/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz
Rolle
Sachwalter
Adresse
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon
+49(731)97018580
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.01.2025
Berichtstermin
22.01.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.01.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Errichtung und Vertrieb von Photovoltaikanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, wurde am 23.01.2025 durch das Amtsgericht Neu-Ulm beschlossen, dass die Tabelle gemäß § 175 InsO abweichend von § 17 ERVV Ju nicht elektronisch geführt und aufbewahrt wird.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESS Kempfle GmbH ist am 01.10.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Neu-Ulm eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Herr Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz ist zum Sachwalter bestellt worden. Ein Gläubigerausschuss wurde einge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESS Kempfle GmbH ist am 01.10.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Neu-Ulm eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Herr Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz ist zum Sachwalter bestellt worden. Ein Gläubigerausschuss wurde eingesetzt, bestehend aus WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mdB, Frau Martina Klages und der VR Bank Donau Mindel eG. Die Insolvenzforderungen waren ursprünglich bis zum 30.12.2024 bei dem Sachwalter anzumelden; dieser Termin wurde durch Berichtigung auf den 07.01.2025 verschoben. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 22.01.2025 um 10:00 Uhr anberaumt und wurden von Besprechungszimmer 114 in den Sitzungssaal 103 verlegt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 269/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, …
IN 269/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rechtsanwälte Steuerberater, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
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Beschluss:
Die Tabelle (§ 175 InsO) wird abweichend von § 17 ERVV Ju nicht elektronisch geführt und aufbewahrt, § 24 Abs. 1 S. 1 ERVV Ju.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 269/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, …
IN 269/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rechtsanwälte Steuerberater, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
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Beschluss:
Der Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten und der Prüfungstermin vom Mittwoch, 22.01.2025, 10:00 Uhr, Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm wird aus dienstlichen Gründen örtlich verlegt
in den Sitzungssaal 103, 1. OG, Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 269/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, …
IN 269/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rechtsanwälte Steuerberater, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.10.2024 wird hinsichtlich Ziff 4. und Ziff. 5 wie folgt berichtigt:
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.01.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 22.01.2025, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 22.01.2025, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 02.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 269/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rechtsanwäl…
IN 269/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ESS Kempfle GmbH, Max-Eyth-Straße 6, 89340 Leipheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kempfle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rechtsanwälte Steuerberater, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: +49(731)97018580
Telefax: +49(731)97018660
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.12.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.12.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von Rechtsanwälten mdB
Kirchweg 96, 50858 Köln
vertreten durch Vertreter Carsten Müller-Seils
|Frau Martina Klages
Spitzstraße 28, 89331 Burgau
|VR Bank Donau Mindel eG
Kapuzinerstraße 25, 89407 Dillingen a.d.Donau
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.08.2024 beim Insolvenzgericht Neu-Ulm eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 01.10.2024
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