Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ESSO Akustikbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bonnstraße 190 e, 50354 Hürth
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 113349
EUID
DER3306.HRB113349
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 82/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Joscha Stothfang
Adresse
An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth
Telefon
02233 9793790
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
13.05.2026
Eröffnung
20.07.2026 , 09:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2026
Berichtstermin Stichtag
16.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Planung, Ausübung und Vermittlung von Trockenbauarbeiten sowie Bürotätigkeiten als Dienstleistung im Sinne der Erzeugung, Bearbeitung sowie Übermittlung von Geschäftsdokumenten, insbesondere Aufmaßdokumente, Rechnungen und sonstige Schriftstücke, die im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 20.07.2026 um 09:47 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der ESSO Akustikbau UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zugleich wurden die Verfahren 70c IN 82/26 und 70c IN 98/26 verbunden. Joscha Stothfang ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 16.09.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.10.2026. Die Unterlagen werden ab dem 28.09.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 82/26
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 113349 eingetragenen ESSO Akustikbau UG (haftungsbeschränkt), c/o Otto Zsok, Fritz-Räcke-Str. 10, 50354 Hürth, frühere Adresse: Bonn…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 82/26
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 113349 eingetragenen ESSO Akustikbau UG (haftungsbeschränkt), c/o Otto Zsok, Fritz-Räcke-Str. 10, 50354 Hürth, frühere Adresse: Bonnstraße 190e, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Simona Croitoru und Herrn Otto Zsok
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.07.2026, um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 70c IN 82/26 und 70c IN 98/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 13.05.2026 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233 9793790, Fax: 02233 9793799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70c IN 82/26
Amtsgericht Köln, 20.07.2026
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