Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ethifashion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 220906
EUID
DEP3210.HRB220906
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
12 IN 66/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.06.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2024
Berichtstermin
12.12.2024 , 09:30 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
05.03.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Großhandel von und mit Textilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH ist beim Amtsgericht Delmenhorst anhängig. Am 04.06.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Jennifer Metzler zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Der Schuldner wird vertreten durch Holger Heinz Albert Wach. Am 24.06.2024 sowie am 05.07.2024 wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 05.03.2026 um 09:00 Uhr in Delmenhorst bestimmt worden. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gemäß § 160 InsO, insbesondere über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abfindung von Absonderungsrechten in Höhe von 72.096,64 Euro.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH ist am 01.09.2024 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Delmenhorst eröffnet worden. Zuvor war bereits am 04.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Jennifer Metzler zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Als…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH ist am 01.09.2024 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Delmenhorst eröffnet worden. Zuvor war bereits am 04.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Jennifer Metzler zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Als Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Jennifer Metzler tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.11.2024 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 12.12.2024 um 09:30 Uhr angesetzt, der zugleich der Beschlussfassung über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte dient. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 05.03.2026 um 09:00 Uhr bestimmt, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs über die Abfindung von Absonderungsrechten in Höhe von € 72.096,64, beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Almsloher Straße 35, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.03.2026, 09:00 Uhr, Saa…
12 IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Almsloher Straße 35, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.03.2026, 09:00 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs über die Abfindung von Absonderungsrechten über eine Vergleichssumme von € 72.096,64
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist am 04.06.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verf…
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist am 04.06.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421 330610, Fax: 0421 3306110 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.06.2024 um 11:00 Uhr angeordneten vorläufigen Ver…
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.06.2024 um 11:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.06.2024 um 11:00 Uhr angeordneten vorläufigen Ver…
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.06.2024 um 11:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 66/24: Über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstr…
12 IN 66/24: Über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421 330610, Fax: 0421 3306110.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.11.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 12.12.2024, 09:30 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.06.2024 um 11:00 Uhr angeordneten vorläufigen Ver…
12 IN 66/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ethifashion GmbH, Am Donneresch 29, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 220906), vertr. d.: Holger Heinz Albert Wach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.06.2024 um 11:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 28.08.2024
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