Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wovon dem Gericht Kenntnis gegeben wurde. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 03.02.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen der 26.05.2026 ist. Bis zu diesem Datum sind Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände einzureichen. Der verfügbare Massebestand beträgt 14.300,54 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen in Höhe von 216.260,29 EUR sind zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR…
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 - 61923 0, Fax: 06131 - 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 16.680,28 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträ…
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 26.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Bete…
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 - 61923 0, Fax: 06131 - 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.300,54 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 216.260,29 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Sat…
10 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Company UG vertr.d.d.GF. Tarig Ibrahim Elamin, Bürgelstr. 7, 65193 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29822), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 25.11.2025
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