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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETK Projekt 2 GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin gestellt. Das Amtsgericht Augsburg hat angeordnet, dass die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über diesen Antrag im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 26.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Einzelheiten zum Verfahren können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen oder beim Insolvenzverwalter erfragt werden.
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