Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ETUUI GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dieselstraße 6 Halle 3c, 50859 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 97225
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB97225
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 150/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Kristin Brocker
Adresse
Aachener Straße 222, 50931 Köln
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2025 , 12:12 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
17.12.2025
Prüfungsstichtag
30.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Vertrieb von Waren aller Art, die keiner besonderen behördlichen Erlaubnis erfordern, insbesondere von Modeaccessoires.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere Modeaccessoires
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETUUI GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225, wurde zunächst mit Beschluss vom 02.10.2025 um 12:12 Uhr eröffnet. In diesem Zusammenhang sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Kristin Brocker bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Am 17.12.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETUUI GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Am 02.10.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Kristin Brocker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Es wurden Verfügungsverbote erlassen und die Einziehung von Forderungen sowie Bankguthaben dur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETUUI GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Am 02.10.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Kristin Brocker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Es wurden Verfügungsverbote erlassen und die Einziehung von Forderungen sowie Bankguthaben durch die vorläufige Verwalterin ermöglicht. Später ist am 01.10.2026 ein Beschluss ergangen, der die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren anordnet. Der Prüfungsstichtag ist auf den 30.12.2026 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen wird ab dem 30.11.2026 elektronisch zur Verfügung gestellt. Am 17.12.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 150/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, 50859 Köln…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 150/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, 50859 Köln
ist am 17.12.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 150/25
Amtsgericht Köln, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 150/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 150/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, 50859 Köln
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Waren aller Art, die keiner besonderen behördlichen Erlaubnis erfordern, insbesondere von Modeaccessoires.
ist am 02.10.2025, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 150/25
Amtsgericht Köln, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 150/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, 50859 Köln…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 150/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97225 eingetragenen ETUUI GmbH, Halle 3 c, Dieselstraße 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Iseke, Dieselstraße 6 Halle 3 c, 50859 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
30.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
30.11.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 150/25
Amtsgericht Köln, 01.10.2026
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