Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ETYOK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 41085
EUID
DED3310V.HRB41085
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1373/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christina Koller
Adresse
Felseckerstraße 22, 90489 Nürnberg
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
10.07.2026
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
31.08.2026
Einstellungstermin / Einwendungsfrist
02.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETYOK GmbH erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO auf dem Tabellenblatt Nummer 33 im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 10.0wechsel 2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETYOK GmbH in Nürnberg ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg, eingetragen im Handelsregister unter HRB 41085. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan vertreten. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzfor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETYOK GmbH in Nürnberg ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg, eingetragen im Handelsregister unter HRB 41085. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan vertreten. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO geprüft. In der ersten Bekanntmachung vom 19.06.2026 wurde die Prüfung von bis zum 10.07.2026 angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 10.07.2026. In der späteren Bekanntmachung vom 20.07.2026 wird die Prüfung von bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angekündigt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, diesen Forderungsanmeldungen bis zum 31.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; nicht angefochtene Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETYOK GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Günaltay Erkan vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Phasen der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Widerspruchsfristen für nachträglich angemeldete Forderungen ges…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETYOK GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Günaltay Erkan vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Phasen der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Widerspruchsfristen für nachträglich angemeldete Forderungen gesetzt wurden. Zunächst endete eine Frist zur Widerspruchserhebung am 10.07.2026, gefolgt von einer weiteren Frist bis zum 31.08.2026. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christina Koller, wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Einstellungstermin nach § 211 InsO anberaumt, der im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Die Beteiligten hatten bis einschließlich 02.11.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzulegen. Es sind 1.339,22 € Verteilungsmasse verfügbar, während Masseverbindlichkeiten in Höhe von 1.648,40 € zu berücksichtigen sind. Da die Masse unzulänglich ist, erfolgt an die Insolvenzgläubiger keine Zahlung. Das Verfahren ist mit der beabsichtigten Einstellung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Inso…
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.08.2026 nachträglich angemeldeten ge…
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie…
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 1.339,22 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 1.648,40 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzve…
IN 1373/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ETYOK GmbH, Vordere Sterngasse 27, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Günaltay Erkan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 41085
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christina Koller, Felseckerstraße 22, 90489 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 13.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.09.2026
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