Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EU Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 221976
EUID
DEP2305.HRB221976
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
423/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.05.2025
Prüfungstermin
24.09.2025
Prüfungstermin
06.01.2026
Schlusstermin
30.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Die Insolvenzgläubigerin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der verfügbare Massebestand beträgt 187.655,98 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 657.252,02 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 30.06.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Zudem wurden mehrere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet, wobei der letzte Termin auf den 06.01.2026 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin …
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der…
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.10.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 200.487,66 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 8.268,22 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 208.755,88 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Insolvenzverwalterin hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 17.927,53 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 896,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 182,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 52 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung z…
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen…
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 187.655,98 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 657.252,02 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
906 IN 423/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EU Transporte GmbH, Hannoversche Straße 94, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 221976), vertr. d.: Mateusz Zakrzewski, Johann-Sebastian-Bach-Straße 25, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 25.02.2025
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