Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cohibar UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Grupenstr. 7, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 214352
EUID
DEP2305.HRB214352
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 716/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Bar/eines Cafes mit den üblichen Getränken (alkoholfreie und alkoholhaltige Getränke). Des Weiteren ist der Verkauf von kleinen Kaltspeisen vorgesehen. Im Fokus steht das Rauchen von Zigarren und Wasserpfeife.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cohibar UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Henning Sämisch, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Hannover hat die Vergütung und Auslagen festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben. Die Berechnungsmasse beträgt 4.416,34 EUR. Es ist ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 30.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels massedeckender Kosten sowie gegen die Schlussrechnung des Verwalters eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.221,65 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 716/18 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cohibar UG (haftungsbeschränkt), Grupenstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 214352), vertr. d.: Ghulam Yahya Sakhizadah, Am Pfarrgarten 6, 40667 Meerbusch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vo…
902 IN 716/18 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cohibar UG (haftungsbeschränkt), Grupenstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 214352), vertr. d.: Ghulam Yahya Sakhizadah, Am Pfarrgarten 6, 40667 Meerbusch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 716/18 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cohibar UG (haftungsbeschränkt), Grupenstraße 7, 30159 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 214352), vertr. d.: Ghulam Yahya Sakhizadah, Am Pfarrgarten 6, 40667 Meerbusch, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Ver…
902 IN 716/18 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cohibar UG (haftungsbeschränkt), Grupenstraße 7, 30159 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 214352), vertr. d.: Ghulam Yahya Sakhizadah, Am Pfarrgarten 6, 40667 Meerbusch, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.11.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.416,34 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Zu- oder Abschläge wurden nicht beantragt und sind nicht zu berücksichtigen.
Aufgrund dieses Einzelfalles ist auch die Bezahlung Dritter hier nicht zu beanstanden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 716/18 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cohibar UG (haftungsbeschränkt), Grupenstraße 7, 30159 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 214352), vertr. d.: Ghulam Yahya Sakhizadah, Am Pfarrgarten 6, 40667 Meerbusch, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschl…
902 IN 716/18 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cohibar UG (haftungsbeschränkt), Grupenstraße 7, 30159 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 214352), vertr. d.: Ghulam Yahya Sakhizadah, Am Pfarrgarten 6, 40667 Meerbusch, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 30.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.221,65 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.04.2026
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