Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 25097
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Insolvenzprofil
Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alte Poststraße 121, 46514 Schermbeck
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 25097
EUID
DER1202.HRB25097
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1851/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.08.2026 , 11:00 Uhr
Eröffnung
20.08.2026 , 11:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.10.2026
Berichtstermin
06.11.2026 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
06.11.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Geräten und sonstigen Produkten für die Freizeitgestaltung im Garten und für den Gartenbau im allgemeinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 04.08.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25097 eingetragen und hat ihren Sitz in Schermbeck. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos aus Duisburg bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf ist am 20.08.2026 um 11:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 03.08.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.08.2026 angeordnet word…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf ist am 20.08.2026 um 11:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 03.08.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.08.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2026 anzumelden. Die Tabellen mit den Forderungen werden ab dem 19.10.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 06.11.2026 um 12:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1851/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25097 eingetragenen Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf, Alte Poststraße 121, 46514 Schermbeck, gesetzlich vertreten durch den Ges…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1851/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25097 eingetragenen Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf, Alte Poststraße 121, 46514 Schermbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Affeld, Am Altenbruch 66, 40822 Mettmann
ist am 04.08.2026, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1851/26
Amtsgericht Duisburg, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1851/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25097 eingetragenen Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf, Alte Poststraße 121, 46514 Schermbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Affeld, Am …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1851/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25097 eingetragenen Euflor Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Gartenbedarf, Alte Poststraße 121, 46514 Schermbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Affeld, Am Altenbruch 66, 40822 Mettmann,
Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Geräten und sonstigen Produkten für die Freizeitgestaltung im Garten und für den Gartenbau im Allgemeinen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.08.2026, um 11:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.08.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 06.11.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, dass insbesondere die Einholung der Zustimmung der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) in Betracht kommt:
Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes im Rahmen einer übertragenden Sanierung (§ 160 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C207 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank, IBAN DE06360200300009063031.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
620 IN 1851/26
Duisburg, 20.08.2026
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