1. Internationaler Groß- und Einzelhandel mit Waren einschließlich Im- und Export sowie E-Commerce und Handelsvertretung von elektronischen Produkten, Haushaltsprodukten, Kosmetika und Kleidung, und ähnliches, soweit genehmigungsfrei; 2. Unternehmens- und Investitionsberatung; Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der obengenannten Handelsgeschäfte, insb. der Business- und Produktberatungen, der Förderung des internationalen personellen, kulturellen, technischen, und kommerziellen Austausches, insb. zwischen China und Deutschland, soweit genehmigungsfrei; 3. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wonderful Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau, ist am 30.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Ruthardt bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 30.10.2025 um 16:17 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Michael Ruthardt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 29.12.2025 schriftlich anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin findet vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main statt. Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 19.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 580/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eule Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766), vertr. d.: Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abge…
8 IN 580/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eule Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766), vertr. d.: Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 48/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wonderful Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766), vertr. d.: Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführerin), ist am 30.06.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltu…
Az.: 8 IN 48/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wonderful Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766), vertr. d.: Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführerin), ist am 30.06.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Ruthardt, c/o MENTOR Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, E-Mail: ruthardt@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 48/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wonderful Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766),
vertreten durch:
Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführerin),
wird heute, am 30.10.2025 um 16:17 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,…
8 IN 48/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wonderful Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766),
vertreten durch:
Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführerin),
wird heute, am 30.10.2025 um 16:17 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Ruthardt, c/o MENTOR Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, E-Mail: ruthardt@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Michael Ruthardt vom 26.08.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 48/25 Am 30.10.2025 um 16:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wonderful Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766),
vertreten durch:
Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführe…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 48/25 Am 30.10.2025 um 16:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wonderful Trading GmbH, Raiffeisenstraße 2B11, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 54766),
vertreten durch:
Lena Laumann, Auf dem Ruppels 7, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Ruthardt, c/o MENTOR Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, E-Mail: ruthardt@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 29.12.2025.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 19.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.11.2025
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