Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eurasia Betriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 60686
EUID
DEP2305.HRB60686
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 261/20 - 0-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag für Widersprüche gegen Forderungen
25.06.2024
Beschluss Stellungnahme
14.01.2025
Festsetzung Vergütung
11.03.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
02.07.2025
Stichtag Schlusstermin / Einwendungen
02.09.2025
Aufhebung des Verfahrens
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb asiatischer Restaurants. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.Den Großhandel mit asiatischen Waren sowie den Im- und Export mit asiatischen Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH wurde vom Amtsgericht Hannover behandelt. Der verfügbare Massebestand betrug 350.481,57 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.033.525,34 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Sack wurde auf Basis einer Berechnungsmasse von 445.547,97 EUR festgesetzt. Der Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist war der 25.06.2024. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 02.09.2025 bestimmt wurde. Das Insolvenzverfahren ist am 18.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH ist am 18.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Juli 2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei ein Stichtag für Einwendungen auf den 02.09.2025 festgelegt wurde. Der verfügbare Masseb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH ist am 18.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Juli 2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei ein Stichtag für Einwendungen auf den 02.09.2025 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand betrug zu diesem Zeitpunkt 350.481,57 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.033.525,34 EUR zu berücksichtigen waren. Im März 2025 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Sack festgesetzt, wobei sich die Berechnungsgrundlage auf 445.547,97 EUR belief. Vorab war im April 2024 ein Stichtag für Widersprüche gegen nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 25.06.2024 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemelde…
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 261/20 - 0 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 18.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilu…
907 IN 261/20 - 0 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 18.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 1…
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf d…
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511 22889-0, Fax: 0511 22889-222 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 350.481,57 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.033.525,34 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manu…
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Sack festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschl. vom 08.05.2023
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 440.581,80 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.966,17 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 445.547,97 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 238,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 85 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor d…
907 IN 261/20 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurasia Betriebsgesellschaft mbH, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60686), vertr. d.: Jessica Schulz, Am Kanonenwall 20, 30169 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 14.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.