Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EURO-CAR-GUBEN UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 12280
EUID
DEG1103.HRB12280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 304/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
29.12.2023 , 07:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.02.2024
Berichtstermin
20.03.2024
Prüfungstermin
17.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Guben ist am 29.12.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner. Forderungen sind bis zum 16.02.2024 anzumelden. Im weiteren Verlauf wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ein schriftliches Verfahren angeordnet. Als neuer Prüfungsstichtag ist Donnerstag, der 17. April 2025, bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.12.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 16.02.2024. Der ursprüngliche Berichts-…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.12.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 16.02.2024. Der ursprüngliche Berichts- und Prüfungstermin war der 20.03.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei als neuer Prüfungsstichtag der 17.04.2025 bestimmt wurde. Am 02.08.2024 hat der Verwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Cottbus HR B 12280 CB), Geschäftszweig: KFZ Handel Handwerk, Verkauf und Reparatur, etc., Cottbuser Straße 106, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Schnierstein, W…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Cottbus HR B 12280 CB), Geschäftszweig: KFZ Handel Handwerk, Verkauf und Reparatur, etc., Cottbuser Straße 106, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Schnierstein, Waldstraße 32 a, 03172 Guben wurde am 29.12.2023, um 07:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 20. März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 29.12.2023
Az.: 63 IN 304/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt), Cottbuser Straße 106, 03172 Guben, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Donnerstag, 17. April 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungsbeschränkt), Cottbuser Straße 106, 03172 Guben, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Donnerstag, 17. April 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 17. März 2025, Az.: 63 IN 304/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungs-beschränkt) (Registergericht: Cottbus HR B 12280 CB), Cottbuser Straße 106, 03172 Guben ist am 02.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 6. August 2024…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO-CAR-GUBEN UG (haftungs-beschränkt) (Registergericht: Cottbus HR B 12280 CB), Cottbuser Straße 106, 03172 Guben ist am 02.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 6. August 2024
Az.: 63 IN 304/23
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