Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SUNTEXX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 10625
EUID
DEG1103.HRB10625
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 303/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Krafft
Adresse
Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.02.2024
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
27.02.2024
Berichtstermin
20.03.2024
Prüfungstermin
20.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH ist am 01.01.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Thomas Krafft ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.02.2024. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 27.02.2024 zur Einsicht niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 20.03.2024. Bis zu diesem Termin sind Anträge zur Beschlussfassung einzureichen und Widersprüche gegen Forderungen zu erheben. Am 27.02.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10625), Geschäftszweig: Einzelhandel mit Textilien aller Art, Schuh- und Lederwaren, etc., Chausseestraße 1, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Hesse, Alt-Fr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10625), Geschäftszweig: Einzelhandel mit Textilien aller Art, Schuh- und Lederwaren, etc., Chausseestraße 1, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Hesse, Alt-Friedrichsfelde 113 Etage 5 re, 10315 Berlin wurde am 01.01.2024, um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 20. März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 01.01.2024
Az.: 63 IN 303/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 10625), Chausseestraße 1, 15745 Wildau ist am 27.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 28. Februar 2024
Az.: 63 IN 303/23…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 10625), Chausseestraße 1, 15745 Wildau ist am 27.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 28. Februar 2024
Az.: 63 IN 303/23
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