Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 10625

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Insolvenzprofil

SUNTEXX GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 10625
EUID
DEG1103.HRB10625

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 303/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Thomas Krafft
Adresse
Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam

Termine & Fristen

Eröffnung
01.01.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.02.2024
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
27.02.2024
Berichtstermin
20.03.2024
Prüfungstermin
20.03.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH ist am 01.01.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Thomas Krafft ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.02.2024. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 27.02.2024 zur Einsicht niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 20.03.2024. Bis zu diesem Termin sind Anträge zur Beschlussfassung einzureichen und Widersprüche gegen Forderungen zu erheben. Am 27.02.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10625), Geschäftszweig: Einzelhandel mit Textilien aller Art, Schuh- und Lederwaren, etc., Chausseestraße 1, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Hesse, Alt-Fr…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNTEXX GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 10625), Chausseestraße 1, 15745 Wildau ist am 27.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Cottbus, den 28. Februar 2024 Az.: 63 IN 303/23…

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