Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Euro Comtrade GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Worringer Straße 92, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 85998
EUID
DER1101.HRB85998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 167/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.01.2024 , 11:29 Uhr
Eröffnung
31.07.2024 , 14:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.09.2024
Berichtstermin
09.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel, Vertrieb, Marketing, Vermittlung, Beratung, Service und Im- und Export von Telekommunikationsprodukten sowie Informationstechnologie, ferner das Vermieten und Verpachten von Betriebsvermögen sowie Auftragsvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 08.01.2024 um 11:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Euro Comtrade GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85998, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch Geschäftsführer Herrn Maltrim Nuha vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Natascha Habura bestellt. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, während die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Comtrade GmbH ist am 31.07.2024 um 14:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Zuvor waren am 08.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Comtrade GmbH ist am 31.07.2024 um 14:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Zuvor waren am 08.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Natascha Habura zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Verfahren 503 IN 167/23 und 503 IN 205/23 sind miteinander verbunden worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.10.2024. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 25.09.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 167/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85998 eingetragenen Euro Comtrade GmbH, Worringer Straße 92, 40210 Düsseldorf, frühere Anschrift: Am Söttgen 11 c, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten d…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 167/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85998 eingetragenen Euro Comtrade GmbH, Worringer Straße 92, 40210 Düsseldorf, frühere Anschrift: Am Söttgen 11 c, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maltrim Nuha,
ist am 08.01.2024, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 167/23
Amtsgericht Düsseldorf, 08.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 167/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85998 eingetragenen Euro-Comtrade GmbH, Worringer Straße 92, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Kone,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 167/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85998 eingetragenen Euro-Comtrade GmbH, Worringer Straße 92, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Kone,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2024, um 14:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 503 IN 167/23 und 503 IN 205/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 167/23
Düsseldorf, 31.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 167/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85998 eingetragenen Euro-Comtrade GmbH, Worringer Straße 92, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Kone,
ist am 20.08.2024…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 167/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85998 eingetragenen Euro-Comtrade GmbH, Worringer Straße 92, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ibrahim Kone,
ist am 20.08.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 167/23
Amtsgericht Düsseldorf, 26.08.2024
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