Arbeitsvermittlung aller Berufe und Personengruppen mit Ausnahme der Arbeitsvermittlung von Künstlern und Artisten, Fotomodellen, Werbetypen, Mannequins und Dressmen, Doppelgängern, Stuntmen, Discjokeys, Berufssportlern und Personen, die in Au-pair-Verhältnissen tätig werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie von und nach anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen sowie der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 03.06.2025 wurde zudem ein Beschluss über die Festsetzung der Vergütung und Auslagenpauschale für den vorläufigen Insolvenzverwalter getroffen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD. ist am 30.12.2024 um 09:04 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD. ist am 30.12.2024 um 09:04 Uhr durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 07.04.2025 bei dem Gericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 11.03.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter David Shacklock sind Vergütung und Auslagen festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1514/24 E-13-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäf…
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1514/24 E-13-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 74.198,02 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Fortführung des Geschäftsbetriebes die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 20 % auf insgesamt 45 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.06.025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1514/24 E-13-1 In dem Insolvenzverfahren EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913), vertr. d.: David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmas…
810 IN 1514/24 E-13-1 In dem Insolvenzverfahren EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913), vertr. d.: David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1514/24 E-13-1 Am 30.12.2024 um 09:04 Uhr ist das Insolvenzverfahren EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rech…
810 IN 1514/24 E-13-1 Am 30.12.2024 um 09:04 Uhr ist das Insolvenzverfahren EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913),
vertreten durch:
David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 24.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 07.04.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1514/24 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913), vertr. d.: David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige …
810 IN 1514/24 E-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EURO LONDON APPOINTMENTS BRINKDOOR LTD., Kaiserhofstraße 16, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 49913), vertr. d.: David Shacklock, Poccistraße 6, 80336 München, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.11.2024
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